Sonntag, 23. Dezember 2012

Liebe Schüler und Erwachsene

Es gilt als allgemeingültige Wahrheit das Bildung wichtig ist.
Leider meinen die meisten Menschen Bildung würde man in der Schule bekommen.
Diese Annahme ist falsch. Das einzige was man in der Schule "lernen" kann ist die Befähigung sich in Zukunft mehr spezielles Wissen an zueignen. Also jeder halbwegs gute Schüler/in sollte nach der Schulzeit drei Dinge beherrschen.
  1. Deutsch, ist halt in Deutschland halt Amtsprache und somit wichtig.
  2. Mathematik, so was wie plus, minus, mal und geteilt sowie Dreisatz und die Grundregeln der Mathematik halt.
  3. Englisch, muss man nicht fließend sprechen, schreiben oder lesen können Grammatik und mit einem Wörterbuch einen Text übersetzten reicht schon.
Mit diesen drei Grundfähigkeiten ist es dank des Internets möglich sich fast alles an Wissen an zueignen was man braucht. Die einzige Tatsache welche man sich bewusst sein muss ist das man in den deutschen Schulen, abgesehen von den drei Grundfähigkeiten, nichts gelernt hat.
Die einzig Sache welche euch nicht abgenommen werden kann ist, das ihr euch überlegt was ihr gut findet und womit ihr euch in eurem Leben beschäftigen wollt. Habt keine Angst vor der ersten Hürde die ist zwar schwer aber es lohnt sich.
Wenn sich jetzt jemand empört das Bibliotheken oder Bücher von mir nicht erwähnt werden. Dann sage ich euch die Verfügbarkeit von Wissen in Bibliotheken ist sehr eingeschrenkt, da die wichtigen Bücher meist entliehen sind. Auch fallen Bücher, wegen den weiteren Kosten die durch den Kauf entstehen, für die meisten Menschen aus. Auch muss man ja erst einmal wissen in welchem Buch was für Wissen verewigt ist. Hier hilft das Internet auch. ;)

Freitag, 14. Dezember 2012

Antwort von Stefan Kaufmann

Heute habe ich die zweite Antwort auf meine Email an Stefan Kaufmann und Ute Vogt zum Thema Leistungsschutzgesetz erhalten.
Folgendes schrieb mir der Herr Kaufmann.

Sehr geehrter Herr Brugger-Burg,

als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Stuttgart I will ich Ihnen gerne antworten. Ich habe mich aufgrund zahlreicher Zuschriften zu diesem Thema intensiv mit dem möglichen Gesetz zum Leistungsschutzrecht befasst. 

Insbesondere aufgrund der Lektüre der beigefügen Stellungnahme des Max-Planck-Instituts bin ich davon überzeugt, dass das Gesetz in der vorliegenden Form abzulehnen ist. Aus Gesprächen mit den zuständigen Fachkollegen im Bundestag weiß ich inzwischen, dass das geplante Gesetz mit einer großen Wahrscheinlichkeit entweder gar nicht oder zumindest nicht in der von Ihnen kritisierten Fassung den Bundestag passieren wird. 

Ich denke, Ihr Protest und der vieler anderer interessierter Bürger hat sich in diesem Sinne gelohnt.

Ich stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartner rund um die Politik zur Verfügung.

Gerne können Sie sich auch auf meiner Homepage www.stefan-kaufmann.de oder bei Facebook https://www.facebook.com/StefanKaufmannMdB über meine Arbeit informieren.

Mit besten Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Beschneidungsgesetz / Verfassungsbeschwerde

Heute hat der Bundestag folgendes Gesetz beschlossen. Ich habe mir das Gesetz durchgelesen und bin mir sicher das dieses noch einmal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden sollte. Mir sind da einige Dinge sehr negative aufgefallen.
  1. Es wird von der „Medizinischen Kunst“ geredet was ich nicht für einen sehr exakten Begriff halte. Ist jetzt einen Betäubung Pflicht oder nicht. Wieso schreibt man nicht „eine Bescheidung darf nur von einem Arzt mit entsprechender Fachkenntnis unter Berücksichtigung der medizinischen Standards erfolgen.“
  2. Verstörender ist der zweite Absatz wonach der Eingriff bei unter 6 Monate alten Jungen. Auch von einer Person welche kein Arzt ist durchgeführt werden kann. Wenn sie befähigt und von einer Religionsgemeinschaft bestimmt worden ist. Also bei Kleinkindern, wo ein solcher Eingriff noch schwieriger weil alles kleiner ist. Soll eine einfache Anerkennung ausreichen. Von Betäubung ist hier keine Rede und wird es in einem solchen Falle auch nicht geben. Alle Stoffe die eine sinnvolle Betäubung erlauben würden unterliegen wohl dem Betäubungsmittelgesetz.
  3. Wenn es um eine Vereinbarkeit der religiösen Beschneidung mit dem Kindeswohl gegangen wäre. Hätte dieses Gesetz anders aussehen müssen. Offensichtlich und das wahren auch die Kommentare zur Abstimmung. Soll hier nur der Status Quo in ein Gesetz gegossen werden. Die Kindergrundrechte sind hier vollkommen außen vor geblieben. Diese ist aber eine wichtiger Punkt der hier aber keine Beachtung findet und dies ist für mich der Hauptgrund weshalb ich eine Verfassungsbeschwerde anstrebe.
Ich werde mich jetzt sammeln und einen Verfassungsbeschwerde verfassen, auch wenn ich nicht Klageberechtigt bin. Wenn euch noch Punkte fehlen oder euch noch was auffällt schreibt mir einen Kommentar.
Um es noch einmal Klarzustellen: Von mir aus darf jeder an alles glauben egal an wenn oder was. Auch darf sich jeder selbst verstümmeln, auspeitschen oder an Hacken aufhängen. Wenn man glaubt es sei wichtig für das eigene Seelenheil. Sobald sich aber solche Rituale auf eine schutzbefohlene Person auswirkt muss man besondere Sorgfalt wallten lassen. Meiner Meinung nach sollte die religiöse motivierte Beschneidung erst nach dem 14. Lebensjahr erlaubt sein. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Kinder religionsmündig und kann somit eine solche Entscheidung selbst treffen.

Freitag, 7. Dezember 2012

Persönliche Gedanken zum NPD-Verbotsantrag

Das die NPD und die Gesinnung welche sie vertritt für mich zum kotzen sind sollte wohl allen klar sein. Ich kann verstehen das es in Deutschland Politiker gibt die NPD gerne von der Bildfläche verschwinden sehen würden.
Was mir totale Bauschmerzen bereitet ist die Tatsache das der Verfassungsschutz der unfähig war eine Nazi-Mörderbande welche über Jahre im deutschen Untergrund aktiv war dingfest zu machen, geschweige den als Taten von Rechtsextremen zu erkennen. Nun in der Lage sein soll, Beweise dafür zu erbringen das die NPD mehrheitlich, die Demokratie und Freiheit abschaffen will. Sowie dabei auch noch agressiv, kämpferisch vorgeht.
Das dies plötzlich möglich sein soll, kann ich mir nur schwer vorstellen.
Gerade heute haben die Länder eine "bessere" Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden vereinbart. Also entweder die Behörden haben schon gut zusammengearbeitet, sonst wären ja nicht so schnell Belege welche ein NPD Verbot stützen aufgetaucht. Oder die Zusammenarbeit ist bisher schlecht und somit ergeben sich auch Zweifel an der Stichhaltigkeit der Beweise.
Alles in allem ist diese ganze Aktion mehr ein Ausdruck von "Wir machen da mal was gegen rechts." als die wirklichen Probleme und Ursache des Rechtsextremismusses anzugehen. Als NPD Funktionär kann man sich über so viel "Werbung", die ARD Tagesschau wartete gestern mit Bildern eines Fahneneinzugs auf, in einem Wahljahr eigentlich nur freuen.
Ich bin mir sicher das ein NPD-Verbot absolut keine Auswirkung auf die Menschen mit rechte Gesinnung in Deutschland hat. Es gibt bereits heute schon Parteien wie DVU oder die Republikaner welche Nahtlos den Platz und die Wähler der NPD übernehmen können.

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Erste Antwort auf meine LSR Email

Heute habe ich diese Anwtort auf meine Email bekommen:

Sehr geehrter Herr Brugger-Burg,

vielen Dank für Ihre piratigen Grüße zum Leistungsschutzrecht!

Ich hatte bereits genügend Gründe, das von Schwarz-Gelb geplanten Leistungsschutzrecht abzulehnen. Und auch die SPD-Bundestagsfraktion wird sich in den anstehenden parlamentarischen Beratungen entschieden gegen das geplante Leistungsschutzrecht aussprechen.

Rote Grüße zurück Ihre Ute Vogt

Samstag, 1. Dezember 2012

Email an Ute Vogt und Stefan Kaufmann

Gerade habe ich folgende Email an Ute Vogt und Stefan Kaufmann geschickt:

Sehr geehrte Frau Vogt und sehr geehrter Herr Kaufmann,

ich schreibe Ihnen beiden in der Hoffnung dass sie das Leistungsschutzgesetz im Bundestag ablehnen werden. Falls ihnen Gründe fehlen, wieso Sie das LSG ablehnen sollten, hier ein Video welches sehr genau alle Schwächen aufzeigt.

http://www.youtube.com/watch?v=Sm5Za58rkqg

Wenn Sie diese knapp 17 Minuten gesehen habe, wovon ich ausgehe, und bei der Abstimmung zum LSG sich enthalten oder sogar diesem Machwerk zustimmen. Verspreche ich Ihnen diese Thema im Bundestagswahlkampf erneut aus die Tagesordnung zu bringen.

Piratige Grüße aus Stuttgart I Ihr Christian Brugger-Burg

P.S.: Diese Email werde ich, ebenso wie eine mögliche Antwort von Ihnen, im Sinne der Transparenz zwischen Abgeordneten und Bürger veröffentlichen.

Wenn ihr mitmachen wollt dürf ihr diese  Email gerne als Vorlage verwenden. Auf dieser Seite kannst du ganz einfach deinen Abgeordneten finden.

Nachtrag: Die beiden Emailadressen sind "stefan.kaufmann@bundestag.de" und  "ute.vogt@bundestag.de"