Samstag, 14. März 2015

Störerhaftung

Wer nicht weis was die Störerhaftung ist, hier ein einfache Erklärung:
Stell dir vor du hast ein Reihenhaus mit Garten. Deine Schwiegermutter kommt zu Besuch, ihr beschließt im Garten zu grillen. Deine Schwiegermutter hat sich das neueste IPhone geholt und legt es stolz auf den Tisch im Garten. Als ihr alle am Grill steht um euch was zu essen zu holen. Kommt ein Landfinger zur   Gartentür herein und klaut das neue IPhone der Schwiegermutter.
Der Dieb ist weg bevor ihr zurückkommt, ihr ruft die Polizei, als diese eintrifft stellt sie fest das um deinen Garten herrum nur ein einfacher Gartenzaun von ca. 1,20 Meter Höhe gibt, und das Gartentürchen unverschlossen ist.
Aufgrund der Tatsache das dein Grundstück nicht ausreichend gesichert ist vor dem betreten von Fremden, wirst du von der Polizei als Störer angesehen und vor Gericht gestellt. Dort wird festgelegt das du mußt deiner Schwiegermutter ein neues IPhone bezahlen mußt, außerdem wirst du zu einer Geldstrafe und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens verdonnert. Gleichzeitig wird dir geraten einen neuen sicheren Zaun anzuschaffen dessen Zugangstür du ab sofort immer abgeschlossen halten musst, wenn du nicht erneut vor dem Richter erscheinen möchtest.

Wer jetzt denkt ich übertreibe. Der Garten das Wlan. Die IPhone der Schwiegermutter ist der illegale Download aus dem Internet. Der Langfinger derjenige welcher etwas illegales herunterlädt.
Obwohl du keine Ahnung davon hast das der "Langfinger" etwas in deinem Garten plant. Obwohl du dem Diebstahl nicht begangen hast. Wirst du bei der Störerhaftung wie ein Täter behandelt, weil du nicht "genug" getan hat um diesen Diebstahl schon im Vorfeld unmöglich zu machen.
Wer jetzt denkt, das es ja der eigene Internetzugang ist, man also verantwortlich ist was damit geschieht hier ein anderes Beispiel:
Ein Bekannter möchte sich dein Auto leihen, weil es ist Schluss mit der Beziehung und er muss ausziehen, du überlässt ihm dein Auto. Er fährt zwar zur ehemaligen gemeinsamen Wohnung, aber anstatt seine Sachen in das Auto zu packen überfährt er seine Ex-Freundin.
Bist du jetzt verantwortlich das dein Bekannter mit deinem Auto seine Freundin überfährt? - Nein, du hattest ja keine Ahnung davon was dein Bekannter plante.

Aber genau das ist bei der Störerhaftung der Fall, dies ist ein einmaliger Fall in der deutschen Gesetzgebung. Denn obwohl du selbst nichts kriminelles Getan hat, wirst du wie der Täter behandelt. Du haftest sogar für deine nicht strafmündigen Kinder, welche selbst nicht belangt werden können.

Die Störerhaftung zeigt warum wir in Deutschland nicht mit dem digitalen Fortschritt in der Welt mithalten können. Es ist den aktuellen Parteien im Bundestag / Bundesrat unmöglich die gleichen Gesetzmäßigkeiten welche im "Reallife" gelten in die digitale Welt zu übertragen.
Daher bin ich bei den Piraten aktiv, denn wir machen keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Welt. In beiden Welten müssen die gleichen Regeln gelten (Einigkeit, Recht und Freiheit etc.).
Gesetz
Wenn du jetzt direkt etwas gegen die Störerhaftung tun willst. Es gibt eine Aktion von Freifunk statt Angst vielleicht willst du da ja mitmachen.

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