Um eins klarzustellen: Das Land in welchem ich lebe nennt sich Deutschland.
In diesem Land gibt es keine Prügelstrafe für Kinder. Es ist verbote seinem Kind oder den Kindern anderer einen körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen.
Gleichzeitig arbeit aber der Bundestag daran ein Gesetz zu verabschieden welches das Beschneiden von nicht religionsmündigen Jungen auf Grund der religiösen Überzeugung der Eltern erlauben soll. Ich bin mir seit heute entgültig sicher das ich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz einreichen werde. Nicht weil ich der Meinung bin wenn Gott gewollt hätte dass die Männer keine Vorhaut haben hätte er sie gleich wegelassen.
Sondern weil ich hier den Gleichheitsgrundsatz welcher zwischen den Religionen und den Geschlechtern verletzt sehe.
Die Beschneidung der Frau aus traditionellen Gründen ist von der UNO-Vollversammlung, vor einigen Jahren, geächtet worden und somit sollte die traditionelle / rituelle Beschneidung der Jungen vor dem 14 Lebensjahr, mit 14 ist mal religionsmündig und kann einer Beschneidung zustimmen, ebenfalls geächtet sein.
Die Christen, zumindest die hier in Deutschland, haben sich von der körperlichen Züchtigung ihrer Kinder, welche ebenfalls eine jahrhundertelange / jahrtausende alte Trafition war verabschiedet. Wieso sollten die Juden und Moslems, welche in Deutschland leben, nicht ebenfalls eine solche Offenheit für neue Ideen an den Tag legen. Wenn Deutschland eine Wertegemeinschaft ist sollten alle Werte für alle Bürger gelten, egal welcher Religion oder Abstammung sie angehören.
Wer interesse hat mich bei meinem Gang vor das Bundesverfassungsgericht unterstützen will darf sich gerne melden. :)
Sonntag, 25. November 2012
In was für einem Land ich lebe
Labels:
Bundesverfassungsgericht,
Bürgerrechte,
Klage
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