Heute hat der Bundestag folgendes
Gesetz beschlossen. Ich habe mir das Gesetz durchgelesen und bin mir sicher das dieses noch einmal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden sollte. Mir sind da einige Dinge sehr negative aufgefallen.
- Es wird von der „Medizinischen Kunst“ geredet was ich nicht für einen sehr exakten Begriff halte. Ist jetzt einen Betäubung Pflicht oder nicht. Wieso schreibt man nicht „eine Bescheidung darf nur von einem Arzt mit entsprechender Fachkenntnis unter Berücksichtigung der medizinischen Standards erfolgen.“
- Verstörender ist der zweite Absatz wonach der Eingriff bei unter 6 Monate alten Jungen. Auch von einer Person welche kein Arzt ist durchgeführt werden kann. Wenn sie befähigt und von einer Religionsgemeinschaft bestimmt worden ist. Also bei Kleinkindern, wo ein solcher Eingriff noch schwieriger weil alles kleiner ist. Soll eine einfache Anerkennung ausreichen. Von Betäubung ist hier keine Rede und wird es in einem solchen Falle auch nicht geben. Alle Stoffe die eine sinnvolle Betäubung erlauben würden unterliegen wohl dem Betäubungsmittelgesetz.
- Wenn es um eine Vereinbarkeit der religiösen Beschneidung mit dem Kindeswohl gegangen wäre. Hätte dieses Gesetz anders aussehen müssen. Offensichtlich und das wahren auch die Kommentare zur Abstimmung. Soll hier nur der Status Quo in ein Gesetz gegossen werden. Die Kindergrundrechte sind hier vollkommen außen vor geblieben. Diese ist aber eine wichtiger Punkt der hier aber keine Beachtung findet und dies ist für mich der Hauptgrund weshalb ich eine Verfassungsbeschwerde anstrebe.
Ich werde mich jetzt sammeln und einen Verfassungsbeschwerde verfassen, auch wenn ich nicht Klageberechtigt bin. Wenn euch noch Punkte fehlen oder euch noch was auffällt schreibt mir einen Kommentar.
Um es noch einmal Klarzustellen: Von mir aus darf jeder an alles glauben egal an wenn oder was. Auch darf sich jeder selbst verstümmeln, auspeitschen oder an Hacken aufhängen. Wenn man glaubt es sei wichtig für das eigene Seelenheil. Sobald sich aber solche Rituale auf eine schutzbefohlene Person auswirkt muss man besondere Sorgfalt wallten lassen. Meiner Meinung nach sollte die religiöse motivierte Beschneidung erst nach dem 14. Lebensjahr erlaubt sein. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Kinder religionsmündig und kann somit eine solche Entscheidung selbst treffen.
1 Kommentar:
Wenn kleine Jungen beschnitten werden, dann ist das eine lebenslange Stigmatisierung. Denn anders als bei der Taufe, ist bei der Beschneidung eine deutliche Zugehörigkeit zu einer Religion gegeben. Wenn diejenige Person aber mit 14 bspw. kein Moslem mehr sein möchte, dann trägt sie doch Anzeichen mit sich herum, dass sie einmal Moslem war. Beispiel: Duschen nach dem Sportunterricht in der Schule. Daher sollte Beschneidung erst ab 14 Jahren erlaubt sein.
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