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Mittwoch, 12. Dezember 2012

Beschneidungsgesetz / Verfassungsbeschwerde

Heute hat der Bundestag folgendes Gesetz beschlossen. Ich habe mir das Gesetz durchgelesen und bin mir sicher das dieses noch einmal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden sollte. Mir sind da einige Dinge sehr negative aufgefallen.
  1. Es wird von der „Medizinischen Kunst“ geredet was ich nicht für einen sehr exakten Begriff halte. Ist jetzt einen Betäubung Pflicht oder nicht. Wieso schreibt man nicht „eine Bescheidung darf nur von einem Arzt mit entsprechender Fachkenntnis unter Berücksichtigung der medizinischen Standards erfolgen.“
  2. Verstörender ist der zweite Absatz wonach der Eingriff bei unter 6 Monate alten Jungen. Auch von einer Person welche kein Arzt ist durchgeführt werden kann. Wenn sie befähigt und von einer Religionsgemeinschaft bestimmt worden ist. Also bei Kleinkindern, wo ein solcher Eingriff noch schwieriger weil alles kleiner ist. Soll eine einfache Anerkennung ausreichen. Von Betäubung ist hier keine Rede und wird es in einem solchen Falle auch nicht geben. Alle Stoffe die eine sinnvolle Betäubung erlauben würden unterliegen wohl dem Betäubungsmittelgesetz.
  3. Wenn es um eine Vereinbarkeit der religiösen Beschneidung mit dem Kindeswohl gegangen wäre. Hätte dieses Gesetz anders aussehen müssen. Offensichtlich und das wahren auch die Kommentare zur Abstimmung. Soll hier nur der Status Quo in ein Gesetz gegossen werden. Die Kindergrundrechte sind hier vollkommen außen vor geblieben. Diese ist aber eine wichtiger Punkt der hier aber keine Beachtung findet und dies ist für mich der Hauptgrund weshalb ich eine Verfassungsbeschwerde anstrebe.
Ich werde mich jetzt sammeln und einen Verfassungsbeschwerde verfassen, auch wenn ich nicht Klageberechtigt bin. Wenn euch noch Punkte fehlen oder euch noch was auffällt schreibt mir einen Kommentar.
Um es noch einmal Klarzustellen: Von mir aus darf jeder an alles glauben egal an wenn oder was. Auch darf sich jeder selbst verstümmeln, auspeitschen oder an Hacken aufhängen. Wenn man glaubt es sei wichtig für das eigene Seelenheil. Sobald sich aber solche Rituale auf eine schutzbefohlene Person auswirkt muss man besondere Sorgfalt wallten lassen. Meiner Meinung nach sollte die religiöse motivierte Beschneidung erst nach dem 14. Lebensjahr erlaubt sein. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Kinder religionsmündig und kann somit eine solche Entscheidung selbst treffen.

Donnerstag, 6. September 2012

Meine Meinung zu Beschneidungsdebatte

Das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen und ohne Betäubung Körperverletzung ist steht nach dem Urteil der Kölner Gerichts außer Frage. Die Debatte die nun um die Beschneidung geführt wird finde ich ziemlich lächerlich. Nicht aus dem Grund, das ich diesen religiösen Ritus ablehnen würde. Von mir aus sollen sich beschneiden lassen wer will. Einzig dieser peinliche Versuch jetzt eine Regelung zu finden, mit der es möglich ist die Beschneidung wie sie bisher vollzogen wird zu legitimieren stößt bei mir auf Unverständnis. In Deutschland müssen alle Regeln für alle gelten. Geschlechtliche Unterschiede sind per Grundgesetz Artikel 3 nicht zulässig. Würde man eine Gesetz beschließen welche die männliche Beschneidung erlaubt. Könnten Eltern vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und die Beschneidung seiner Tochter einfordern. Eine Praxis die von allen Staaten der UNO geächtet ist. Ich sehe das so: Ab 14 ist man in Deutschland religionsmündig das heißt dann kann über seinen Glauben frei bestimmen. Erst zu diesem Zeitpunkt kann ein Junge einem religiösen Ritus, der ihn in seine körperliche Unversehrtheit eingreift, zustimmen. Bis dahin dürfen keine unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Es geht hier nicht um die freie Religionsausübung der Eltern, diese dürfen schließlich mit ihrem Körper machen was sie wollen, sondern um die Wahlfreiheit des Kindes, wie sie auch im Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der UN definiert ist.. Daher kann es für mich in Deutschland nur unter drei Bedingungen eine Bescheidung geben.
  1. Der Junge ist 14 Jahre alt.
  2. Die Beschneidung erfolgt freiwillig.
  3. Die Beschneidung wir medizinisch Korrekt (Steril mit Betäubung) durchgeführt

Da diese schon der aktuellen Rechtslage entspricht erübrigt sich jedes Vorhaben einer Gesetzesänderung. Keiner will Juden oder Muslime aus Deutschland vertreiben. Aber das Kindeswohl, die Körperliche Unversehrtheit und die Freiheiten des Kindes sind ein zu hohes Gut um sie zu Gunsten eine religiösen Praktik zu opfern.