Donnerstag, 6. September 2012

Meine Meinung zu Beschneidungsdebatte

Das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen und ohne Betäubung Körperverletzung ist steht nach dem Urteil der Kölner Gerichts außer Frage. Die Debatte die nun um die Beschneidung geführt wird finde ich ziemlich lächerlich. Nicht aus dem Grund, das ich diesen religiösen Ritus ablehnen würde. Von mir aus sollen sich beschneiden lassen wer will. Einzig dieser peinliche Versuch jetzt eine Regelung zu finden, mit der es möglich ist die Beschneidung wie sie bisher vollzogen wird zu legitimieren stößt bei mir auf Unverständnis. In Deutschland müssen alle Regeln für alle gelten. Geschlechtliche Unterschiede sind per Grundgesetz Artikel 3 nicht zulässig. Würde man eine Gesetz beschließen welche die männliche Beschneidung erlaubt. Könnten Eltern vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und die Beschneidung seiner Tochter einfordern. Eine Praxis die von allen Staaten der UNO geächtet ist. Ich sehe das so: Ab 14 ist man in Deutschland religionsmündig das heißt dann kann über seinen Glauben frei bestimmen. Erst zu diesem Zeitpunkt kann ein Junge einem religiösen Ritus, der ihn in seine körperliche Unversehrtheit eingreift, zustimmen. Bis dahin dürfen keine unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Es geht hier nicht um die freie Religionsausübung der Eltern, diese dürfen schließlich mit ihrem Körper machen was sie wollen, sondern um die Wahlfreiheit des Kindes, wie sie auch im Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der UN definiert ist.. Daher kann es für mich in Deutschland nur unter drei Bedingungen eine Bescheidung geben.
  1. Der Junge ist 14 Jahre alt.
  2. Die Beschneidung erfolgt freiwillig.
  3. Die Beschneidung wir medizinisch Korrekt (Steril mit Betäubung) durchgeführt

Da diese schon der aktuellen Rechtslage entspricht erübrigt sich jedes Vorhaben einer Gesetzesänderung. Keiner will Juden oder Muslime aus Deutschland vertreiben. Aber das Kindeswohl, die Körperliche Unversehrtheit und die Freiheiten des Kindes sind ein zu hohes Gut um sie zu Gunsten eine religiösen Praktik zu opfern.

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