Das die Beschneidung von Jungen aus
religiösen Gründen und ohne Betäubung Körperverletzung ist steht
nach dem Urteil der Kölner Gerichts außer Frage.
Die Debatte die nun um die Beschneidung
geführt wird finde ich ziemlich lächerlich. Nicht aus dem Grund,
das ich diesen religiösen Ritus ablehnen würde. Von mir aus sollen
sich beschneiden lassen wer will. Einzig dieser peinliche Versuch
jetzt eine Regelung zu finden, mit der es möglich ist die
Beschneidung wie sie bisher vollzogen wird zu legitimieren stößt
bei mir auf Unverständnis.
In Deutschland müssen alle Regeln für
alle gelten. Geschlechtliche Unterschiede sind per Grundgesetz
Artikel 3 nicht
zulässig. Würde man eine Gesetz beschließen welche die männliche
Beschneidung erlaubt. Könnten Eltern vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen und die Beschneidung seiner Tochter
einfordern. Eine Praxis die von allen Staaten der UNO geächtet ist.
Ich sehe das so: Ab 14 ist man in
Deutschland religionsmündig das heißt dann kann über seinen
Glauben frei bestimmen. Erst zu diesem Zeitpunkt kann ein Junge einem
religiösen Ritus, der ihn in seine körperliche Unversehrtheit
eingreift, zustimmen. Bis dahin dürfen keine unumkehrbare Fakten
geschaffen werden.
Es geht hier nicht um die freie
Religionsausübung der Eltern, diese dürfen schließlich mit ihrem
Körper machen was sie wollen, sondern um die Wahlfreiheit des
Kindes, wie sie auch im
Artikel
14 der Kinderrechtskonvention der UN definiert ist..
Daher kann es für mich in Deutschland
nur unter drei Bedingungen eine Bescheidung geben.
- Der Junge ist 14 Jahre alt.
- Die Beschneidung erfolgt freiwillig.
- Die Beschneidung wir medizinisch Korrekt (Steril mit Betäubung) durchgeführt
Da diese schon der aktuellen Rechtslage
entspricht erübrigt sich jedes Vorhaben einer Gesetzesänderung.
Keiner will Juden oder Muslime aus Deutschland vertreiben. Aber das
Kindeswohl, die Körperliche Unversehrtheit und die Freiheiten des
Kindes sind ein zu hohes Gut um sie zu Gunsten eine religiösen
Praktik zu opfern.
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