Montag, 21. Oktober 2013

Erfahrungen mit dem Petitionsausschuss

Soweit wie ich das Prinzip einer öffentlichen Petition im Bundestag verstanden habe ist es so, dass man seine Forderung einreicht diese dann auf der Petitionsseite veröffentlicht wird und bei erreichen eines Quorum im Bundestag / Petitionsausschuss behandelt wird.
Meiner persönlichen Erfahrung nach ist dies aber nicht der Fall. Die Leute im Petitionsausschuss suchen sich sehr genau die Petitionen aus. Bisher wurden alle meine Petitionen, welche ich bisher eingereicht habe, zur veröffentlichung abgelehnt.
Das genialste daran ist, das man sich bei einer Ablehnung entweder auf Gesetze von vor 50 Jahern oder mehr beruft. Nach dem Motto: "War schon immer so, wieso also ändern." Man sich auf aktuelle Gesetze beruft, welche dann entwerde genau das Gegenteil von dem bewirken was man will oder nicht weit genug gehen.
Oder, und dies sind meine liebsten, man erklärt: "Das Verfassungsgericht hat dieses Thema bereits so und so entschieden. Daher kein Handlungsbedarf."
Besonders genial war eine Ablehnung nachder: "In der Weimarer Republik gab es ein Gesetz dass wo das so geregelt hat. Die Bundesrepublik hat dieses Gesetz dann übernommen. Das Verfassungsgericht hat diese Gesetzt in den 60er Jahren für gültig erklärt. Daher bleibt dieses Gesetz so wie es ist. Auch können wir aktuell keine Tendens erkennen das diese Regelung abgelehnt wird."
Im Klartext: Du bist 1. zu spät und 2. zuwenige und wir wollen garnicht wissen ob es vielleicht doch eine Tendens gibt.

Ich werde dennoch nicht aufhören Petitionen einzureichen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen