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Mittwoch, 12. Dezember 2012

Beschneidungsgesetz / Verfassungsbeschwerde

Heute hat der Bundestag folgendes Gesetz beschlossen. Ich habe mir das Gesetz durchgelesen und bin mir sicher das dieses noch einmal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden sollte. Mir sind da einige Dinge sehr negative aufgefallen.
  1. Es wird von der „Medizinischen Kunst“ geredet was ich nicht für einen sehr exakten Begriff halte. Ist jetzt einen Betäubung Pflicht oder nicht. Wieso schreibt man nicht „eine Bescheidung darf nur von einem Arzt mit entsprechender Fachkenntnis unter Berücksichtigung der medizinischen Standards erfolgen.“
  2. Verstörender ist der zweite Absatz wonach der Eingriff bei unter 6 Monate alten Jungen. Auch von einer Person welche kein Arzt ist durchgeführt werden kann. Wenn sie befähigt und von einer Religionsgemeinschaft bestimmt worden ist. Also bei Kleinkindern, wo ein solcher Eingriff noch schwieriger weil alles kleiner ist. Soll eine einfache Anerkennung ausreichen. Von Betäubung ist hier keine Rede und wird es in einem solchen Falle auch nicht geben. Alle Stoffe die eine sinnvolle Betäubung erlauben würden unterliegen wohl dem Betäubungsmittelgesetz.
  3. Wenn es um eine Vereinbarkeit der religiösen Beschneidung mit dem Kindeswohl gegangen wäre. Hätte dieses Gesetz anders aussehen müssen. Offensichtlich und das wahren auch die Kommentare zur Abstimmung. Soll hier nur der Status Quo in ein Gesetz gegossen werden. Die Kindergrundrechte sind hier vollkommen außen vor geblieben. Diese ist aber eine wichtiger Punkt der hier aber keine Beachtung findet und dies ist für mich der Hauptgrund weshalb ich eine Verfassungsbeschwerde anstrebe.
Ich werde mich jetzt sammeln und einen Verfassungsbeschwerde verfassen, auch wenn ich nicht Klageberechtigt bin. Wenn euch noch Punkte fehlen oder euch noch was auffällt schreibt mir einen Kommentar.
Um es noch einmal Klarzustellen: Von mir aus darf jeder an alles glauben egal an wenn oder was. Auch darf sich jeder selbst verstümmeln, auspeitschen oder an Hacken aufhängen. Wenn man glaubt es sei wichtig für das eigene Seelenheil. Sobald sich aber solche Rituale auf eine schutzbefohlene Person auswirkt muss man besondere Sorgfalt wallten lassen. Meiner Meinung nach sollte die religiöse motivierte Beschneidung erst nach dem 14. Lebensjahr erlaubt sein. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Kinder religionsmündig und kann somit eine solche Entscheidung selbst treffen.

Sonntag, 25. November 2012

In was für einem Land ich lebe

Um eins klarzustellen: Das Land in welchem ich lebe nennt sich Deutschland.
In diesem Land gibt es keine Prügelstrafe für Kinder. Es ist verbote seinem Kind oder den Kindern anderer einen körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen.
Gleichzeitig arbeit aber der Bundestag daran ein Gesetz zu verabschieden welches das Beschneiden von nicht religionsmündigen Jungen auf Grund der religiösen Überzeugung der Eltern erlauben soll. Ich bin mir seit heute entgültig sicher das ich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz einreichen werde. Nicht weil ich der Meinung bin wenn Gott gewollt hätte dass die Männer keine Vorhaut haben hätte er sie gleich wegelassen.
Sondern weil ich hier den Gleichheitsgrundsatz welcher zwischen den Religionen und den Geschlechtern verletzt sehe.
Die Beschneidung der Frau aus traditionellen Gründen ist von der UNO-Vollversammlung, vor einigen Jahren, geächtet worden und somit sollte die traditionelle / rituelle Beschneidung der Jungen vor dem 14 Lebensjahr, mit 14 ist mal religionsmündig und kann einer Beschneidung zustimmen, ebenfalls geächtet sein.
Die Christen, zumindest die hier in Deutschland, haben sich von der körperlichen Züchtigung ihrer Kinder, welche ebenfalls eine jahrhundertelange / jahrtausende alte Trafition war verabschiedet. Wieso sollten die Juden und Moslems, welche in Deutschland leben, nicht ebenfalls eine solche Offenheit für neue Ideen an den Tag legen. Wenn Deutschland eine Wertegemeinschaft ist sollten alle Werte für alle Bürger gelten, egal welcher Religion oder Abstammung sie angehören.
Wer interesse hat mich bei meinem Gang vor das Bundesverfassungsgericht unterstützen will darf sich gerne melden. :)