Aktuell hängen in Baden-Württemberg viele Pro und Contra Stuttgart 21 Plakate rum. Wobei die Gegner des Projekt für den Volksentscheid und die Befürworter gegen ihn sind. Politik kann schon sehr paradox sein.
Vor einigen Tagen entdeckte ich auf den Großplakaten der S21 Befürworter den nachträglich, als gelbe Bauchbinde angebrachten, Spruch: „Wählen gehen, Nein ankreuzen.“ Als Beweis habe ich ein Foto eines solchen Plakats gemacht.
Ich fühle mich bei diesem Plakat direkt an das Plakat „Zweitstimme ist Kanzlerstimme“ der CDU aus den 90ern erinnert. Nicht weil der Spruch so klasse ist. Nein weil es sich hier um eine absolute Falschaussage handelt welche sich Juristisch zu 100% belegen lässt. Beim Plakatspruch „Zweistimme ist Kanzlerstimme“ wurde wieder dem deutschen Grundgesetz behauptet. Man würde mit der Zweitstimme den Kanzler bestimmen. Dies ist aber nicht der Fall. Man wählt mit der Zweistimme die Partei welche einen im Bundestag vertreten soll.
Bei Spruch „Wählen gehen, Nein ankreuzen.“ ist schlicht das „wählen“ falsch. Es handelt sich bei einem Volksentscheid ,oder wie die Landesverfassung es nennt Volksbefragung, um eine Abstimmung. Eine Abstimmung unterscheidet sich in sofern dass bei einer Wahl immer Personen gewählt werden. Also der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin sind zum Beispiel gewählt worden. Gesetze und Regeln werden immer abgestimmt. Bei Abstimmung gibt es nur drei Möglichkeiten Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Der Spruch müsste richtig heißen: “Abstimmen gehen, nein ankreuzen.“
Da denn Machern dieser Plakate entweder das politische Grundwissen fehlt oder sie davon ausgehen dass der Bürger eh zu blöd ist den Unterschied zu kennen. Daher plakatieren sie für eine „Wahl“ welche so gar nicht stattfindet.
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