Über diese Gesetz soll beim Volksentscheid am 27. November 2011 abgestimmt werden. Das Gesetz besagt das das Land Baden-Württemberg „Sein Kündigungsrecht bei Bahnprojekt Stuttgart 21 ausüben soll.“
Im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 ist aber kein Kündigung vorgesehen. Sollte das Land tatsächlich aus dem Vertrag ausscheiden wollen müssten die Vertragspartner zustimmen §16 Abs.14. Dass die Bahn kein Interesse am Ausstieg des Landes hat dürfte wohl klar sein, dies wurde von Seiten der Bahn auch schon des öfteren bestätigt. Somit müsste sich das Land Baden-Württemberg über den Gerichtsweg eine Entlassung aus diesem Vertrag erstreiten.
Dies kann Monate oder Jahre dauern solange müsste das Land weiterhin die vertraglich Bestimmungen erfüllen. Sollte dann der Fall eingetreten dass das Land aus der Finanzierung aussteigt. Besteht für die Bahn immer noch die Möglichkeit das Projekt aus eigene Bundesmitteln zu finanzieren. Die Landesregierung wäre in einem solchen Fall noch immer verpflichtet für einen geordneten Projektablauf zu sorgen. Also Polizeihundertschaften zur Sicherung der Baustelle und auch der geplante Container-Knast.
Den Volksentscheid nun zu einer Abstimmung für oder gegen den Bahnhof zu stilisieren übersteigert die Tragweise des Gesetzes. Den es geht lediglich um die Legitimation für die Landesregierung sich aus der
Finanzierung des Bahnprojekts zu klagen.
Des weiteren ist bereits eine Klare gegen den Volksentscheid beim Staatsgerichtshof anhängig. Da die Landesverfassung §60 Abs.6 Volksentscheide über den Haushalt nicht zulässt. Sollte also der Volksentscheid eine Votum mit erreichtem Quorum für die Kündigung der Finanzierungsbeteiligung des Landes ergeben. Besteht eine nicht all zu geringe Chance dass die gesamte Abstimmung durch den Staatsgerichtshof für nichtig erklärt wird.
Ich kann dennoch nur allen Bürgern nur raten sich an der Abstimmung zu beteiligen. Denn Niemand sollte diese erste und bisher einmalige Chance, zur direkten Demokratie in Baden-Württemberg, ungenutzt verstreichen lassen.
Sonntag, 6. November 2011
Das Stuttgart 21 Kündigungsgesetz
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