- Ist das Grundgesetz wie alle Gesetzte einem gewissen Wandel unterlegen und daher ein Abbild der aktuellen Gesellschaftlichen Lage.
- Widerspricht sich das Grundsatzprogramm dann auch selbst wenn wir beim BGE zum Beispiel Bundesweite Volksentscheide einführen wollen. Diese aber nicht ins Grundgesetz schreiben können weil wir ja den Erhalt des Grundgesetzes ebenfalls wollen.
- Wird es uns ziemlich schwer fallen gegen den großen Lauschangriff zu argumentieren. Wenn es doch im Grundgesetz steht.
- Unsere aktuelle Regierung verlangt von Nichtregierungsorganisationen eine solches Bekenntnis. Allein diese Tatsache und der Unmut der bei diesen Organisationen deswegen schwellt. Sollte schon genug Grund zur Sorge sein.
Ich bin ein Fan des Grundgesetzes aber nur weil aktuell die Freiheit und die Menschenrechte festgeschrieben sind. Sollten diese Rechte durch eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat beschnitten oder eingeschränkt werden will ich als Pirat mich gegen das Grundgesetz stellen können und nicht von einem Befürworter der Einschränkungen:
„Lesen sie doch mal ihr eigenes Grundsatzprogramm bevor sie über das Grundgesetz reden.“anhören müssen.
In solch eine Fall müsste ich meine Mitgliedschaft zurückgeben, denn die Piraten würde getreu ihres Grundsatzprogramms die Änderungen bewahren.
Daher ist eine „Bekenntnis zum Grundgesetz“ für mich eine dämliche Idee.
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