Donnerstag, 1. September 2011

Warum man bei der Volkbefragung im Dezember ein Kreuz machen sollte

In Deutschland sind Volksentscheide ziemlich häufig, man denke nur an das Rauchverbot in Bayern, die Entscheidung den Flughafen Berlin-Tegel zu schließen oder die Ablehnung der Schulreform in Hamburg. Immer kommt es zu dem außergewöhnlichem Zustand das die Bürger unabhängig vom strikten 4 oder 5 Jahresrhythmus ihre Meinung zu einem bestimmten Thema abgeben können.
Diese Verfahren wird im allgemeinen Bürgerbeteiligung oder Mitbestimmung genannt und läuft meist nach dem Prinzip "Das empörte Bürgertum meldet sich zu Wort." ab. In Baden-Württemberg ist diese Möglichkeit in der Verfassung zwar gegeben, aber mit solch hohen Hürden versehen dass eine von Bürgern inizierte Volksbefragung faktisch ausgeschlossen ist.
Wie schwierig es in Baden-Württemberg ist eine Volksbefragung durchzuführen zeigen die aktuellen Verrenkungen die von der grün/roten Landesregierung veranstaltet werden. Zuerst muss ein Gesetz ins Parlament eingebracht werden. Nach der Beratung wird die SPD zusammen mit der CDU gegen das Gesetz stimmen. Nun besteht, nach der Verfassung von Baden-Württemberg die Möglichkeit, von Seiten der Landesregierung, also Grüne und SPD zusammen, dieses Gesetz durch eine Bürgervotum direkt zu verabschieden.
Aber selbst wenn sich die Bürger Mehrheitlich für dieses Gesetz aussprechen reicht das noch nicht aus. Denn die Landerverfassung sieht noch eine Mindestzustimmung von 33,3333% aller Bürger vor. Was nichts anderes bedeutet als das jede nicht abgegebene Stimme direkt als ein Nein zum Ausstieg aus der Finanzierung des Projekts S21 und somit einer direkten Befürwortung entspricht. Diese Mindestzustimmung ist auch in allen anderen Bundesländern vorhanden liegt dort aber meist zwischen 10 und 20 % und ist daher überwindbar. Für die Befürworter von Stuttgart 21 ist es nicht zwingend nötig sich an dieser Abstimmung zu beteiligen. Da klar ist das nur wenn alle Bürger/innen die bei der Landtagswahl im März Grüne, SPD und FDP gewählt haben sich für das Gesetz aussprechen eine Mindestbeteiligung von 35 % zu erreichen ist. Im Landtag selbst entspricht diese Stimmenanzahl aber einer komfortablen Mehrheit.
Wenn eine Mindestbeteiligung von über 20% erreicht wird müsste sich die Landesregierung überlegen ob sie das Gesetz erneut in den Landtag einbringt. Da sie selbst ein Mindestbeteiligung von 20 % in der Verfassung verankern wollte, aber mit der CDU Fraktion eine 2/3 Mehrheit nicht machbar war. Sollte die Mindestbeteiligung sogar die 25% überschreiten wäre sogar die CDU in Zugwand da sie selbst bereits die Mindestbeteiligung auf diesen Wert senken wollte. Damals aber keine verfassungsändernde Mehrheit fand.
Somit muss sich jeder Bürger/in welche/r nicht per default als Befürworter von S21 eingestuft werden will am 5. Dezember zur Volksbefragung gehen.

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