Freitag, 20. Januar 2012

Eine Frage der Stuttgart 21 Gegner ist beantwortet

Auf vielen Montagsdemos wurde sich immer wieder zu den verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Finanzierung von Stuttgart 21 geäußert. Es wäre also der grünen-roten Landesregierung ein leichtes gewesen das Projekt auf Grund dieses Makels zu kippen.

Inzwischen habe ich eine kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Rivoir SPD gelesen in der nach dem Stand der „Elektrifizierung und des Ausbaus der Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen “ fragt.

Ab Frage sechs wird es interessant: Wann sollen die Bauarbeiten begonnen werden?

Nach bisheriger Planung sollte mit den Bauarbeiten so rechtzeitig begonnen werden, dass die Strecke Ende 2015 in Betrieb gehen kann. ....

Dies kann aber nur funktionieren wenn die Landesregierung dem Bundesministerium einen Deal anbietet und zwar wie in der Antwort auf Frage sieben steht.

.Hinsichtlich der Baukosten hat das Land dem Bund angeboten, dass zunächst das Land mit seinem vollen Anteil in Vorlage tritt, und daran anschließend der Bund seinen Anteil einbringt .....

Heißt soviel wie das Land Baden-Württemberg hofft die Strecke mit den eigenen Landesmitteln beginnen zu dürfen und der Bund übernimmt später den Rest. Dass dieses ganze Konstrukt sehr wackelig ist zeigt die Tatsache auf welche in der Antwort auf Frage acht hingewiesen wird.

In dem seit Dezember 2011 vorliegenden Entwurf des Investitionsrahmenplanes (IRP) des Bundes 2011 bis 2015 wird die Südbahn in die Kategorie „D“ („Weitere wichtige Vorhaben/Teilvorhaben“) eingestuft .....Mit diesen Projekten kann in der Regel erst nach 2015 begonnen werden. .....

Also das Bundesministerium sieht die Elektrifizierung der Südbahn als nicht so wichtig an. Das Land bietet aber an Ihren Anteil als erstes in das Projekt zu schieben. In der Hoffnung das andere Projekte billiger oder einfach nur fertig werden. Damit dass aber noch gelingen kann muss passieren was die Antwort auf Frage neuen ist.

Die Landesregierung wird der beabsichtigten Einstufung der Südbahn in die Kategorie „D“ des IRP mit Nachdruck widersprechen und gegenüber dem Bund auf eine Aufnahme in die Kategorie „C“ („Prioritäre Vorhaben“) drängen.

Was diplomatisch heißt das Land bezahlt auch einen höheren Anteil als die 50 % an der Ertüchtigung der Südbahn. Oder gibt dem Bund ein Zinsloses Darlehen auf dem Bundesanteil.

Wenn die Landesregierung sich entschlossen hätte die Finanzierung von Stuttgart 21 per Verfassungsgericht zu stoppen. Wäre klar gewesen das in Baden-Württemberg bis 2015 nichts mehr in die Schiene, die Autobahnen oder Bundesstraßen investiert worden wäre.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen