Donnerstag, 9. Februar 2012

NRW Diäten mal Nachgerechnet

An und für sich war die Idee die das NRW Landesparlament im Jahr 2005 hatte:
„Wir behandeln unsere Diäten wie den Lohn oder das Gehalt des einfachen Bürgers“
schon sehr Bürgernah.
Damit die Abgeordneten nun nicht plötzlich, wenn sie ihre Bezüge versteuern müssen, nur noch mit der Hälfte dastehen wurden die Diäten kräftig erhöht. Auch dies ist nichts tragisches, da über die Steuer ja der Hauptteil wieder vom Staat einkassiert wird. Nun wollte man bei Pension auch einen Bezug zur Rente schaffen. In die staatliche Altersvorsorge einzahlen wollte man nicht.
Den die Staatliche Alterssicherung sieht eine Lebensarbeitszeit von 40 Jahre vor und würde womöglich die Einkünfte aus der Abgeordnetentätigkeit mit anderen schlechter bezahlten Jahren verrechnen.
Daher entschloss man sich „Das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen“ ins Leben zu rufen. Die Abgeordneten führten seither einen prozentualen Anteil von 15,79% ihrer Bezüge in dieses Versorgungswerk ab. Dass zur gleichen Zeit ein Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber über 19% in die staatliche Rentenversicherung einzahlten schien niemanden zu beunruhigen.
Seit 2005 sind die Diäten von anfänglich 9500 auf nun 10226 Euro angestiegen.
Inzwischen trat sich im Versorgungswerk aber das Problem auf, dass die Altersversorgung immer weiter schrumpfen. Auch im Nordrhein-Westfälenischen Landtag kommt es zu den gleichen demographische Entwicklung wie in der restlichen Republik.
Daher musste der Landtag handeln. Er beschloss nun den Anteil des Pflichtbetrags zum Versorgungswerk also 1614 Euro (15,79% von 10226 Euro) auszugliedern und um 500 Euro auf 2114 Euro zu erhöhen. Damit auch weiterhin die Pensionshöhe beibehalten werden kann.
Somit haben sich die Abgeordneten darum gedrückt für die Beibehalten der Höhe ihre Alterssicherung selbst Abstriche hinnehmen zu müssen. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung immer höhere Beiträge zu zahlen sind. Gleichzeitig aber die zu erwartende Leistung immer weiter sinken. Gönnen sich die Abgeordneten in NRW den Luxus ihre Altersversorgung stabil zu halten und dafür keine Abschläge hinnehmen zu müssen. Mit dem 500 Euro extra für die Altersversorgung steigt der Anteil der „Rentenversicherung“ an den monatlichen Bezügen von 10726 Euro (8612 Euro Diäten und 2114 Pflichtanteil) auf 19,7 % also auf beinahe den Wert welchen auch bei der Staatlichen Rentenversicherung aktuell fällig ist.
Die Tatsache das NRW seit Jahren massive Haushaltsprobleme hat will ich hier nicht weiter kommentieren.
Soziale Gerechtigkeit geht zum einen anders und darf nicht vor dem Parlament halt machen.

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