Freitag, 6. April 2012

Idee eines gerechten Wahlrechts ohne Überhang in Baden-Württemberg

Das Baden-Württemberg Wahlsystem ist ja schon ganz besonders.

Ich habe eine Idee entwickelt wie man ein gerechtes Wahlrecht ohne Überhangmandate und 5% Hürde schaffen kann:

Es gibt doppelt so viele Sitze im Parlament wie Wahlkreise. Die erste Hälfte wird per Direktwahl bestimmt. Die zweite Hälfte per Mehrheitswahl.

Es gibt zwei Stimmen die erste für einen Direktkandidaten und die zweite für eine Partei.

Besonderheit man kann auch zwei unterschiedliche Parteien oder zwei unterschiedliche Personen wählen.

Die erste Stimme bestimmt per Mehrheit den Direktkandidaten im Wahlkreis. Also zum Beispiel Peter X. von den Piraten. Nun werden alle Zweitstimmen der erfolgreichen Stimmzettel in den Gewinnertopf verschoben genauso wie alle Stimmen Zweitstimmen für die Piraten. Die Erststimme z.B. für die Grüne Kandidatin bleibt hiervon unberührt.

Alle Stimmen für die restlichen Kandidaten welche für eine Partei angetreten sind werden zu den Zweitstimmen für ihre Parteien addiert.

Stimmen für Kandidaten ohne Parteizugehörigkeit werden als als Partei „Parteilos“ gewertet.

Nicht abgegeben Stimmen. Also keine Erst- oder Zweitstimme oder beides werden als „Verfallen“ gewertet. Diese können zu einem Verfallenen Sitz führen. (siehe unten)

Wenn der Gewinnertopf nun einen Anteil von über 50% am Gesamtstimmen (Gewinnertopf + Parteien + Parteilos) übersteigt. Werden die verschiedenen Stimmen im Gewinnertopf für die Parteien prozentual mitgezählt. Also bei 52% Anteil des Gewinnertops an den Gesamtimmen werden 2% der Stimmen für jede Partei im Gewinnertopf für die Parteien mitgezählt.

Dieses Spiel wiederholt sich in allen Wahlkreisen. Die Stimmen für die Parteien werden dann für jede Partei zusammengezählt und ergeben so die prozentuale Verteilung der zweiten Hälfte der Sitze.

Ab einem Anteil von ca. 1,43 % (100% / 70 Sitze) wird ein Sitz vergeben. Sollten die „Verfallen“ Stimmen diesen Wert überschreiten verfällt auch ein Sitz im Landtag. Wenn „Parteilos“ über diesen Wert kommt, wird der Kandidat mit den meisten Prozentualen Stimmen im Wahlkreis mit einem Sitz im Landtag bedacht. Die Sitze für die Parteien werden ebenfalls nach dem Prinzip je ~1,43 Prozent ein Sitz in der Reihenfolge der prozentualen Zustimmung im Wahlkreis vergeben. Für Parteien die glauben mehr als 50% aller Stimmen erreichen zu können oder nur wenige oder keine Direktkandidaten aufstellen gibt es die Möglichkeit eine Kandidatenliste zu erstellen.

Ich habe verschiedene mögliche Szenarien durchgespielt und bin zu dem Entschluss gekommen das diese System zwar in der Auswertung ziemlich kompliziert aber vom der Wahl selbst ziemlich einfach ist. Es erlaubt zwei Kandidaten oder zwei Parteien zu wählen und in keinem Fall geht eine Stimme verloren. Selbst wenn man nur eine Stimme abgibt wird diese Stimme durch die Option „Verfallen“ wieder aufgewertet. Daher wird der Wählerwille sehr gut Dargestellt. Und dies ist Wichtig für ein gerechtes Wahlsystem.

Fragen, Anregungen, Diskussion gerne als Email oder direkt als Kommentar. ;)

1 Kommentar:

@david_web1 hat gesagt…

Du könntest vielleicht noch einen Gedanken aufnehmen der vom approval voting abstammt.
Und zwar ist es, wenn es nicht zur Abschaffung der 5%-Hürde käme, sinnvoll zur Stimme angeben zu können 1. Piraten, 2. CDU, 3.ÖDP...
So kann die Stimme nicht von der 5%-Hürde gefressen werden. Würde sie nämlich verfallen, weil Piraten nicht über 5% kommen, dann geht sie an die 2.idealste Partei.
So wird taktisches Wählen unnötig.

Danke für die guten Vorschläge im Text.

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