Leider bin ich nicht der gute Jurist der ich wohl sein müsste um genau zu wissen wie man eine Klage wegen „verfassungswidrigen Verhaltens“ beim Bundesverfassungsgericht einreicht. Beklagte hätte ich auch genug. Etwa so ziemlich alle Bundestagsabgeordnete der letzten 3 Wahlperioden, einschließlich der Aktuellen.
Es ist ein offenes Geheimnis das die Fraktionen sich vor einer Abstimmung im Geheimen beraten und dabei auch über ihr Abstimmverhalten abstimmen. Dies zumindest ist wohl demokratisch. Nun kommt es zu einer Verwerfung und zu einem Verfassungsbruch.
Zuerst die Verwerfung:
Wenn sich nun Angenommen eine Fraktion mit 30% der Sitze im Bundestag in ein geheimen Abstimmung mit 60% Pro entscheiden. Somit die gesamte Fraktion mit Ja stimmt. Gleichzeitig in einer anderen Fraktion mit ebenfalls 30% eine ebenfalls geheime Abstimmung stattfindet welche sich mit 90% Contra entscheidet und daher geschlossen mit Nein stimmt. Gibt es im Parlament ein Patt. Obwohl in Wirklichkeit der eigentliche Gewissensentscheidung der zwei Fraktionen eine 65% Mehrheit für Contra gestimmt hatte.
Und nun der Verfassungsbruch:
Wie im Artikel 38 des Grundgesetzes nachzulesen ist
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wie kann dann eine Vertreter(in) des gesamten Volkes welche(r) weder Aufträgen noch Weisung unterworfen ist sich an die geheime und intransparente Entscheidung innerhalb einer Fraktion halten geht über mein Verständnis hinnaus.
Sollte es einen erfahrenen Anwalt geben der sich gemeinsam mit mir diesem Thema annehmen möchte. Einfach melden.
1 Kommentar:
Es gibt keinen "Fraktionszwang". Ein MdB. der sich gegen eine Mehrheitsentscheidung seiner Fraktion stellt, kann dies tun. Er hat dies nach GO der Fraktion lediglich der Fraktion mitzuteilen.
Jörg Tauss
MdB 1994 - 2009
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