Sonntag, 30. September 2012

Erschreckende Erkenntnis zur Videoüberwachung

Am Freitag war ich auf dem Weg zwischen zwei Kunden auf der A8 unterwegs. Ich kam an einem Unfall mit mehreren Auto vorbei, der wie es schien erst vor ein oder zwei Minuten passiert war. Da ich sah da Niemand verletzt war und auch mein Feuerlöschen, welcher in meinem Auto griffbereit liegt, nicht benötigt wurde. Fuhr ich weiter, dabei Überlegt ich wie ich dennoch helfen könnte. Ich dachte mir:“Vielleicht solltest du die Polizei anrufen, auch wenn sie bestimmt schon Bescheid wissen. Doppelt informiert hilft besser.“
Ich rief also, per Handy, bei der Polizei an. Welche mich dann sobald ich sagte:“Es gab einen Unfall auf der Autobahn.“ an die Autobahnpolizei weiterleitete. Dort nahm, nach einer gefühlten Ewigkeit ein Polizist meinen Anruf entgegen.
Ich erklärte dann was ich gesehen hatte. Den Ort des Unfalls zu beschreiben war ein wenig mühselig. Der Beamte am anderen Ende versuchte offensichtlich meine Angaben, per Videoüberwachung, zu überprüfen. Also er dann, nach eigenem Bekunden, den Rückstau des Unfalls auf einem Monitor sah wurde er ein wenig schneller. Es war ihm anzumerken, dass er nun seine professionelle Routine abspulte und den Ernst der Lage genauso einschätzte wie ich. Er bedankte sich dann noch schnell und legte auf.
Also auch als Feind von Videoüberwachung war ich im ersten Moment froh dass der Polizist meine Angaben per Videoüberwachung bestätigen und dann entsprechend handeln konnte. Nach kurzer Zeit wurde mir aber bewusst dass ich Zeuge des Dilemmas der Videoüberwachung wurde. Das Dilemma der Videoüberwachung ist folgendes. Jeder erwartet dass wenn eine Kamera ein Gefahr oder  eine Straftat aufnimmt sofort etwas geschieht. Dem ist aber nicht so. Kameras können einzig und allein Straftaten aufklären. Es ist einfach ziemlich unwahrscheinlich dass genau in dem Moment jemand genau den Monitor im Blick hat welcher gerade eine Straftat filmt. Da hier viele Faktoren zusammen kommen müssen ist klar, dass so keine Sicherheit geschaffen werden kann. Sondern nur begangene Straftaten einfacher aufgeklärt werden können. Dies ist der Politik und Sicherheitsbehörden bekannt daher wird auf nationaler und europäischer Ebene an vielen Stellen versucht diesen Makel der Videoüberwachung zu beseitigen.
Die meisten Ideen die dieses Problem beheben sollen, haben damit zu tun, dass die stupide Arbeit der Monitorbeobachtung durch Computer erbracht werden soll, als Beispiel sei hier nur Indect genannt. Aber selbst wenn es Möglich wäre Straftaten durch Computerprogramm einwandfrei zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleibt das Hauptproblem der Videoüberwachung bestehen.
Mit jeder Überwachungskamera die im öffentlichen Raum installiert wird nimmt die Bereitschaft in der Bevölkerung zur “Zivil Courage“ ab. Was wiederum die Argumente liefert die Überwachung auszubauen.

Mittwoch, 26. September 2012

Mein persönlicher Blick auf die OB-Kandidaten in Stuttgart


In Stuttgart ist die Klientelpolitik sehr ausgeprägt, dass können wir in den letzten Jahren sehr deutlich sehen. Ich erwähne hier nur den Brief des Bürgermeisters mit der Bitte doch beim Volksentscheid gegen den Ausstieg bei S21 zu stimmen. Obwohl es um den Landesanteil ging und die Frage ob Stuttgart das Projekt weiter unterstützt nicht zur Abstimmung stand.
Leider muss ich sagen das keiner der aussichtsreichsten Kandidaten hier eine neue Politikstil als Ziel für das Amt des Oberbürgermeisters propagiert. Alle Versprechen ihrer jeweiligen Klientel eine Maximum an Lobby. Dabei ist zum Beispiel egal ob Herr Turner für oder Herr Rockenbauch gegen S21 sind. Sie werden beide die selben Mittel anwenden um ihre Position durch zubringen, und diese werden nicht sonderlich demokratisch sein.
Es wird weiterhin in Stuttgart die Hinterzimmerdemokratie vorherrschen, egal welcher der wahrscheinlichen Kandidat das Rennen machen wird. Denn, der einzige Kandidat von dem ich glaube dass er es anders macht ist Harald Hermann, und er startet als Außenseiter in das Rennen. Daher wird es wohl bis zur Gemeinderatswahl im Jahr 2015 dauern bis die Piraten in den Gemeinderat einziehen und dort die eingefahren Hinterzimmerdemokraten einen Arschtritt verpassen können.
Wenn jemand glaub sein(e) Kandidat(in) wäre anders, wie auch ich das von Harald glaube, soll so abstimmen wie es das eigenen Gewissen rät. Für alle Anderen die nur wegen eines Themas oder der Unterstützung Seitens einer Partei einen Kandidaten(in) wählen sollten sich fragen ob man selbst mit der Situation der Demokratie in Stuttgart zufrieden ist. Wenn nein sollte das Kreuz doch bei Herrn Hermann landen um vielleicht doch noch einen Stilwechsel in der stuttgarter Politik hin zu bekommen.

Warum man als S21 Gegner Wolfgang Schuster im zweiten Wahlgang wählen sollte

Rockenbauch gilt zwar als Favorit hat aber keine echten Chancen. Zumal viele mit den Themen für die er Außerhalb von Stuttgart 21 steht nicht anfangen können oder sogar ablehnen. Daher glaube ich dass es für eine Mehrheit nicht reichen wird. Ich hatte schon vor einiger Zeit die Idee in zweiten Wahlgang „Wolfgang Schuster“ auf den Wahlzettel zu schreiben. Dies hat aus Stuttgart 21 Gegner sicht den klaren Vorteil das in zwei Jahren erneut über dieses Projekt und die Bedeutung für Stuttgart abgestimmt wird.
Wieso ist ein Aufschub um zwei Jahre sinnvoll:
Nach der OB-Wahl soll das Absenken der Grundwassers das sogennante Grundwassermanagement und der Nesenbachdücker in Betrieb gehen . Dies wird zu spürbaren Problemen in Stuttgart führen. Wenn Turner oder Kuhn für 8 Jahre im Amt sind wird dieses Problem einfach komplett ausgesessen.

Denk darüber nach. Ich weis das es hart ist nach den „Schuster, weg!“-Sprechchören ihn dann noch einmal zum OB zu wählen. Aber bitte bedenkt er ist das kleinere Übel.

Donnerstag, 20. September 2012

Ein Gedanke zum zweiten Wahlgang bei der OB-Wahl in Stuttgart

Ich habe mir einige Gedanken zu möglichen Optionen nach dem ersten Wahlgang gemacht. Für mich ist klar das ich im ersten Wahlgang Harald Hermann wähle, habe ja Unterschriften gesammelt und für ihn Plakate geklebt.
Für den Fall das er im zweiten Wahlgang nicht antritt, oder keine echten Chancen auf einen Wahlsieg stellt sich mir die Frage. Wie könnte man es erreichen das weder Kuhn, grün konservativ, noch Turner, schwarz konservativ, zum OB gewählt werden? Auf Wilhelm oder Rockenbauch will ich mich ebenfalls nicht einlassen.
Als erste dachte ich daran einen Ungültigen Wahlzettel abzugeben. Musste dann aber leider erkennen das Ungültig wählen genauso gut ist wie nicht wählen. Da ich nichtwählen ablehne kommt diese Option nicht in Frage. Jemand meinte zu mir er würde einfach seinen eigenen Namen auf den Wahlzettel schreiben und so ausdrücken, dass er keinen der Kandidaten haben will.
Dies ist zwar eine nette Geste aber verhindert werder Kuhn noch Turner.
Ich wollte dann dazu aufrufen das alle die Turner und Kuhn verhindern wollen, also alle Wähler die Rockenbauch, Wilhelm, Hermann etc. gewählt haben. Einfach den Namen „Keiner von Dehnen“ auf den Stimmzettel schreiben. Diese Stimmabgabe würde aber in letzter Konsequenz auch ungültig  sein weil es niemanden mit diesem Namen gibt.
Dann kam mir ein Geistesblitz: Was wenn alle die Turner und Kuhn verhindern wollen „Dr. Wolfgang Schuster, aktueller OB“ auf den Stimmzettel schreiben.
Die Argumente dafür:
  1. Schuster wird in 2 Jahren pensioniert und es käme somit schon deutlich schneller zu Neuwahlen. Jeder andere Bürgermeister(in) wäre ja auf 8 Jahre gewählt. Was der CDU, den Grünen und der SPD nicht gefallen dürfte da sie Unmengen von Euros in eine Materialschlachtwahlkampf verheizt haben.
  2. Wenn Schuster die Wahl nicht annimmt. Kommt womöglich der/die Zweite zum Zug. Mit dem klaren Wissen das er/sie nicht von der Mehrheit Stuttgarters gewollt ist.
  3. Ich bin wirklich kein Fan von Schuster, dies habe ich bei etlichen Gelegenheiten schon lautstark zum Ausdruck gebracht. Aber ich habe die begründete Angst, dass sollte Turner oder Kuhn OB werden die Sache noch schlimmer kommen wird.
  4. Die Mehrheit Stuttgarts ist sich einig das sie weder Turner noch Kuhn haben wollen. Das zeigt schon die Anzahl von Bewerbungen um das Amt. Wenn wir uns gemeinsam auf das kleinere, weil kurzzeitigere Übel „Schuster“ verständigen. Bringen wir bei einigen Leuten in den Volksparteien das Weltbild des „dummen Wahlvolks“ ins wanken. Denn aktuell können sich die großen Parteien, im Stuttgarter Gemeinderat sind dass die CDU und die Grünen, sicher sein, dass sie das Rennen unter sich ausmachen. Hier trifft mal wieder die Weisheit vom „Teile und Herrsche.“ voll zu.
  5. Ich werde nicht Rockenbauch oder Wilhelm wählen um Kuhn und Turner zu verhindern. Genausowenig wie Rockenbauchwähler Harald oder Wilhelm wählen werden. Schuster bietet hier einen echten Kompromiss, weil keiner ihn haben will und wir alle Froh sind wenn er in zwei Jahren pensioniert wird. Dieser Tatsache ist sich Herr Schuster im Falle eines Wahlsiegs auch bewusst.

So das ist meine Idee wie man Turner und Kuhn verhindern könnte. Wenn sich alle Wähler der oppositionellen Kandidaten zusammentun und das kleinere Übel „Schuster“ wählen anstatt machtlos und frustriert daneben zu stehen wenn Schwarz/Grün die Sache unter sich ausmacht. Ist das eine echte Alternative.
Wer im ersten Wahlgang schon alle Bewerber(innen) für Untragbar hält kann auch schon im ersten Wahlgang „Dr. Wolfgang Schuster aktueller OB“ auf den Wahlzettel schreiben.

Freitag, 7. September 2012

Neuigkeit zur Beschlußfähigkeitspetition

Habe heute einen netten Brief von Bundestag bekommen. In dem mir mitgeteilt wurde das meine Petition nicht veröffentlicht wird weil aktuell schon eine Petition, mit gleichen Thema, in der parlamentarischen Prüfung ist.
Wer also dem Petitionsausschuss noch ein wenig Dampf unter dem Hintern machen möchte darf gerne die unten stehende Petition beim Bundestag einreichen.
„Copy und Past“ nicht erlaubt sondern ausdrücklich erwünscht.

Wortlaut der Petition:
Der Bundestag möge beschließen den Artikel 45 Absatz 2 der Geschäftsordung des Bundestags wie folgt zu ändern: Vor Beginn einer Abstimmung muss die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand stets bejaht werden. Sollte die Beschlußfähigkeit nicht bejaht oder von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt werden,....

Begründung:
Artikel der Geschäftsordnung im ganzen: Vor Beginn einer Abstimmung muss die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand stets bejaht werden. Sollte die Beschlußfähigkeit nicht bejaht oder von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt werden, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.
Bei der Abstimmung zum sogenannten Betreuungsgeld am 15. Juni 2012 wurde die Beschlußfähigkeit bezweifelt. Die Beschlußfähigkeit war mit 211 anwesende Abgeordneten nicht gegeben. Hingegen waren am 28. Juni 2012 bei der Abstimmung zum Meldegesetz nur etwa 30 Abgeordnete anwesend. Hier wurde die Beschlußfähigkeit jedoch nicht bezweifelt obgleich man als Teilnehmer erkennen konnte, dass das Plenum mehr als halb leer war. Dass bei Abstimmungen oft nicht einmal 50% der Abgeordneten anwesend sind, führt bei den Bürgern dazu, daß sie sich nicht vom Bundestag vertreten fühlen. Dem dabei entstehenden - und gemeinhin als schädliche eingestuften - Politikverdruss könnte mit einer einfachen Änderung in der Geschäftsordnung entgegengewirkt werden. Diese Änderung an der Geschäftsordnung bringt für das Vertrauen der Bürger einen enormen Mehrwert.

Donnerstag, 6. September 2012

Meine Meinung zu Beschneidungsdebatte

Das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen und ohne Betäubung Körperverletzung ist steht nach dem Urteil der Kölner Gerichts außer Frage. Die Debatte die nun um die Beschneidung geführt wird finde ich ziemlich lächerlich. Nicht aus dem Grund, das ich diesen religiösen Ritus ablehnen würde. Von mir aus sollen sich beschneiden lassen wer will. Einzig dieser peinliche Versuch jetzt eine Regelung zu finden, mit der es möglich ist die Beschneidung wie sie bisher vollzogen wird zu legitimieren stößt bei mir auf Unverständnis. In Deutschland müssen alle Regeln für alle gelten. Geschlechtliche Unterschiede sind per Grundgesetz Artikel 3 nicht zulässig. Würde man eine Gesetz beschließen welche die männliche Beschneidung erlaubt. Könnten Eltern vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und die Beschneidung seiner Tochter einfordern. Eine Praxis die von allen Staaten der UNO geächtet ist. Ich sehe das so: Ab 14 ist man in Deutschland religionsmündig das heißt dann kann über seinen Glauben frei bestimmen. Erst zu diesem Zeitpunkt kann ein Junge einem religiösen Ritus, der ihn in seine körperliche Unversehrtheit eingreift, zustimmen. Bis dahin dürfen keine unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Es geht hier nicht um die freie Religionsausübung der Eltern, diese dürfen schließlich mit ihrem Körper machen was sie wollen, sondern um die Wahlfreiheit des Kindes, wie sie auch im Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der UN definiert ist.. Daher kann es für mich in Deutschland nur unter drei Bedingungen eine Bescheidung geben.
  1. Der Junge ist 14 Jahre alt.
  2. Die Beschneidung erfolgt freiwillig.
  3. Die Beschneidung wir medizinisch Korrekt (Steril mit Betäubung) durchgeführt

Da diese schon der aktuellen Rechtslage entspricht erübrigt sich jedes Vorhaben einer Gesetzesänderung. Keiner will Juden oder Muslime aus Deutschland vertreiben. Aber das Kindeswohl, die Körperliche Unversehrtheit und die Freiheiten des Kindes sind ein zu hohes Gut um sie zu Gunsten eine religiösen Praktik zu opfern.