Man darf sich als Deutsche(r) in Deutschland jederzeit versammeln. Man darf sich dabei nicht vermummen oder bewaffnen.So und daran halte ich mich wenn ich auf die Montagsdemos gehe. Wenn jetzt ein Polizist mit Dienstwaffe an einer Demonstration teilnimmt. Dann muss er klar als Polizist zu erkennen sein.
Wenn dem nämlich nicht so ist, wie am 20.06.2011 geschehen, Kann von den Demonstrationsteilnehmern keiner die Situation richtig einschätzen.
Schließlich geht es hierbei um einen bereits seit Jahren immer heftiger werdenden Konflikt, somit ist es nicht wirklich abwegig dass ein Befürworter mit einer Waffe sich unter die Demonstration mischt um den "Chaotenpack" mal zu zeigen wo der Hammer hängt.
Da es jedem Bürger seine Pflicht ist von sich und anderen Schaden abzuwenden. Ist das beherzte Vorgehen der Demonstranten gegen einen bewaffneten Fremden der versucht durch körperliche Gewalt eine andere Person festzuhalten eine lobenswerte und von viel Zivilcourage zeugende Aktion. DASS dieser Fremde ein Polizist in Zivil ist läßt sich in eine, solchen Moment nicht zweifelsfrei feststellen. Somit gilt das Vorsichtsgebot.
Meiner Meinung nach hat jeder Polizist der in Zivil und mit Dienstwaffe zu einer Demonstration geht sich für die sofortige Entlassung aus dem Polizeidienst qualifiziert. Bei aller Liebe und Respekt den ich für die Menschen die sich dieser schweren Aufgabe für die Allgemeinheit stellen habe, aber ein solches Verhalten entbehrt jeder Logik und disqualifiziert dadurch jeden der so handelt für den Polizeidienst.
Ich bin mächtig stolz auf die Stuttgarter die, wie hier zusammengefasst ist oder auch hier,einen bewaffneten Angreifer vertreiben konnten, ohne selbst Schaden zu erleiden, noch dem Angreifer allzu großen Schaden zugefügt zu haben. Den ohne Uniform ist diese Person nur ein Fremder mit einer Waffe. Den "Halt Polizei" kann ich auch schrein.
4 Kommentare:
Hall Monomo,
das ist das Problem. Der Polizist muss sich als verdeckter ermittler eben NICHT zu erkennen geben. Egal, ob er bewaffnet ist oder nicht! Das ist geltendes deutsches Recht und wir sollten das endlich akzeptieren.
Gruß, Tobias
Hallo Tobias,
Deine Antwort ist zwar am Theman vorbei, aber ich lass mich mal darauf ein:
Der Auftrag eines "Verdeckten Ermittlers" besteht darin "verdeckt" zu bleiben. Nimmt er also eine Waffe mit und mischt sich unter die Menge, dann geht er das unnötige Risiko ein "entdeckt" zu werden.
Was machst Du, wenn Du jemanden in einer Menschenmenge mit Waffe entdeckst? Du fragst ihn, ob er berechtigt dafür ist.
Er kann jetzt von seinem "Recht" Gebrauch machen nicht zu antworten.
Meinst Du nicht es wäre besser er sagt ein paar Leuten, dass er Polizeibeamter ist, statt im vollen Scheinwerferlicht zu stehen?
Ich habe allerdings vollstes Vertrauen in unsere Polizei. Der zukünfitge Werdegang dieses Beamten besteht zweifellos in der Verteilung von Strafzetteln. Wohlgemert: Unbewaffnet!
Lieber Blutstropfen,
wenn ich in meiner Menschenmenge jemanden mit Waffe entdecke, dann frage ich ihn doch nicht, ob er berechtig ist. Was, wenn es ein rücksichtsloser Gewalttäter ist? Zu diesem Zeitpunkt weiss ich nicht, ob er Polizist oder "Verbrecher" ist. Daher wähle ich, am GWM sowieso, den nächsten Weg und mache die umstehenden Beamten auf diese Tatsache aufmerksam.
Gruß, Tobias
Du triffst den Nagel auf den Kopf Tobias!
Wenn Du die Polizei darüber informierst, dann werden mehr tun als die Passanten. Sie werden Ihn rücksichtslos mit dem Gesicht zuerst, zu Boden werfen, den Fuß ins Genick stmmen und ihn mit der Dienstwaffe bedrohen, bis ihm die Waffe abgenommen ist und er Handschellen trägt.
Und das endet dann wieder wie? Richtig! Strafzettel verteilen!
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