Da ich in der LandesAG Presse mitarbeite hatte ich einen weiteren Absatz hinzugefügt. Leider fiel er in der weiteren lektorieren unter den Tisch, was ich sehr schade finde. Daher veröffentliche ich hier mein Ansatz.
Es stellt alleine meine persönliche Meinung dar und ist auch keine Parteimeinung.
Dass die Quellen-TKÜ erst nach den Aufdeckung des Chaos Computer Clubs im Zusammnenhang mit dem Bundestrojaner Oktober 2011 gestoppt wurde läßt vermuten dass die Überwachung nur auf Grund des Drucks der Öffentlichkeit eingestellt wurde.
Auf eine Anfrage der FDP Fraktion nach der Quellen-TKÜ wies das Innenministerium in seiner Antwort auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 27. Februar 2008 hin.
Dort heißt es aber unter Punkt 3:
... Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
Offensichtlich gehört für die Polizei die Gespräche mit einer Therapeutin nicht in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Aufgrund der Tatsache dass der eigene Computer für einen Piraten schon zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehört lehnen wir die Quellen-TKÜ ab.
"Zudem ist die Nutzlosigkeit der Telefon und Kommunikationsüberwachung durch den Mordfall Maria Bögerl erneut unter Beweis gestellt worden. Denn wenn ein polizeiliches Mittel nach 18 Monaten keine Tatsachen zur Be- oder Entlastung von Verdächtigen bringt, kann hier nicht von einem effektiven polizeilichen Hilfsmittel die Rede sein. Die Überwachung ist nur ein Stochern im Heuhaufen und hat mit seriösen Polizeiarbeit nichts zu tun." sagt Christian Brugger-Burg Pirat und so.
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