Donnerstag, 19. Januar 2012

Neuigkeiten von Petitionsausschuss

Heute habe ich Brief von Petitionsausschuss bekommen. In dieser Stellungnahme des Finanzministeriums wir mir im ersten Satz noch zugestimmt, nur um dann über eine DIN A4 Seite zu erklären wieso, dass so wie ich mir das Vorstelle nicht funktioniert, oder schon längst in der Mache ist.
Da ich mich hier nun Endgültig Verarscht vorkommen habe ich folgenden Brief entworfen. Diesem werde ich am Montag anschicken. Sollte jemanden etwas Auffallen was noch geändert werden sollte, einfach als Kommentar hinterlassen.

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,

ich stimme mit dem Ausführungen des Bundesfinanzministeriums nicht überein. Zwar ist es richtig dass sich die Schulden Deutschlands durch das geringe Zinsniveau, für deutsche Staatsanleihen, im Zusammenspiel mit Inflation und Wirtschaftswachstum zu einer Prozentualen Verringerung der Schulden im Vergleich mit Bruttoinlandsprodukt kommt.

Aber hier wird von einem konstanten Wirtschaftswachstum und einer ebenfalls konstanten Inflation ausgegangen. Die Ausführungen blendet die Möglichkeit einer Depression oder gar Deflation komplett aus. Auch wird die Möglichkeit das Deutschland in seiner Bonität herabgestuft nicht bedacht.

Dass ein Neuverschuldung von 0,35% als Generationengerecht dargestellt wird ist für mich nicht nachvollziehbar. Solange wir den Schuldenberg nicht aktiv abtragen werden auch noch unsere Urenkel etwas davon haben.

Die aktuellen Schulden banden im Jahr 2011 35,402 Milliarden Euro des Haushalts. Somit stand 10% des gesamten Haushalts nicht zu Verfügung dies scheint das BMF nicht zu stören.

Auch der Hinweis auf die 17 Euroländer ist ein wenig deplatziert. Es geht hier schließlich um die Zeit nach 2017 in Deutschland.

Ich habe kein Problem damit die von mir avisierten 1% Schuldentilgung auf 0,35% Tilgung zu reduzieren. Sollte die 1% als unmöglich angesehen werden. Wäre dies hier meine abgeänderter Petitionstext:

Der Bundestag möge beschließen die Schuldenbremse um eine Tilgungsklause zu erweitern. In der festlegt wird dass in Jedem verabschiedeten Haushaltsentwurf eine Tilgung von 0,35% eingeplant sein muss. In einem Nachtragshaushalt kann die Tilgung zu Gunsten einer geringer Neuverschuldung aufgegeben werden. Die maximale Neuverschuldung von 0,35% bleibt von dieser Regelung unangetastet.

Mit freundlichen Grüßen Christian Brugger-Burg

Post als PDF.

2 Kommentare:

tauss hat gesagt…

Das Problem ist, dass heute schon die Schuldenbremse alle "freiwilligen" Leistungen bis hin zu Bildung und Kultur gefährdet. Kann also gerade unter dem Gesichtspunkt der Zukunftssicherung ein SEHR zweischneidiges Schwert sein.

Christian Brugger-Burg hat gesagt…

Ich hoffe auf den Subventionsabbau sollte für Bildung, Kultur und Schuldenabbau reichen. :)
Utopisch aber machbar.

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