Montag, 15. August 2011

Meine Stellungnahme als Pirat zur erneuten Cams21 Hausdurchsuchung

Erneut hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart wieder einige Hausdurchsuchungen bei Cams21 Aktivisten durchgeführt. Es ging wie schon beim letzten mal um die Ereignisse zum 20.6.2011. Dass die Strafprozessordnung nun einmal nur die original Aufnahmen als Beweismittel akzeptiert. Zeigt wohl eindeutig, dass hier mal wieder ein Gesetz, der Realität hinterherläuft.

Aber okay, was strafrechtlich Geboten ist muss wohl getan werden, dass man nicht einmal bei den betreffenden Personen nachfragt ob das Material freiwillig herausgegeben wird, obwohl man die Videos alle schon im Internet veröffentlicht hatte. Ist längst bekannt.

Auch der Umstand dass die Staatsanwaltschaft wie die Piraten schon treffend kritisierten die Aktivisten von Cams21 nicht als Journalisten ansehen ist ja nichts neues. Allein die Tatsache dass bei den Hausdurchsuchungen technisches Aufnahme Equipment beschlagnahmt wurde ist eine neue Stufe der Repression gegen die Aktivisten von Cams21. Ich verstehe dass bei einem Mord die Tatwaffe beschlagnahmt wird. Oder bei einem Einbrecher das Brecheisen. Aber bei einem „Zeugen“ eine Kamera ist schon sehr bedenklich.

Will die Staatsanwaltschaft etwa weitere Zeugenaussagen oder -aufzeichnungen verhindern? Oder wie ist das Beschlagnahmen von Kameras bei einem Zeugen zu verstehen? Mit der Kamera wurde ja keine Straftat begangen.

Wahrscheinlich wollten die Polizisten hier einfach auf Nummer sicher gehen und lieber mehr einpacken als zu wenig.

Dennoch ist dieses gesamte Vorgehen einer Demokratie nicht würdig und würde eher zu Assad passen als zu Baden-Württemberg.


In diesem Sinn liebe Cams21 Aktivisten last euch nicht entmutigen, die Geschichte wird euch recht geben.

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