Nachdem ich mich ein wenig mit dem Thema Ehe und ihrer Schließung beschäftigt habe bin ich mehr den je der Meinung dass es als Mann erlaubt ist einen anderen Mann zu heiraten. Genauso darf jede Frau eine andere Frau heiraten. Dass zum Anfang der Bundesrepublik Homosexualität noch illegal war und daher in allen Paragraphen die sich mit der Eheschließung beschäftigen nur von Ehepartnern die Rede ist. Sollte kein Grund sein auch heute noch Gleichgeschlechtliche Paaren die Ehe vorzuenthalten.
Es wird oft mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes hingewiesen:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Auch hier sehe ich keine Problem. Fakt ist dass die Ehe und Familien die Basis unterer Gesellschaft sind. Den jeder Bürger sollte im Idealfall in einer intakten Familie aufwachsen. Genauso sollte die Ehe die beiden Partner absichern. Die Absicherung von Eltern und ihren Kindern hat somit eine hohe Priorität für unseren Staat und somit auch für die Demokratie.
In wieweit dies nur durch gemischtgeschlechtliche Paare zu gewähren ist lässt sich maximal mit den Voraussetzungen für natürliche Reproduktion (Kinder zeugen und gebären) erklären. Aber selbst diese Argument kann hier nicht greifen, weil Eheschließung mit einem zeugungsunfähigen oder unfruchtbaren Partner kein Problem sind.
Einzig eine immer noch ziemlich unverhohlene Homophobie ist als Grund für die Ablehnung von gleichgeschlechtlichen Ehen anzusehen.
Wer jetzt Einwenden mag die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ wäre doch dass gleiche wie eine Ehe. Dem sage ich solange nicht Ehe draufsteht ist es nicht das Gleiche und somit nicht Akzeptabel.
Was gedenke ich nun zu tun?
Okay klagen will und kann ich nicht. Als verheirateter Hetero wirke ich halt vor keinem Gericht der Welt glaubwürdig. Zudem habe ich weder genug Zeit noch Geld.
Aber ich habe eine Schwachstelle im BGB ausfindig gemacht. Zum einem mit dem völligen Fehlen von „Ehe nur zwischen Mann und Frau“ zum anderen ist der / die Standesbeamte(in) der/die einzige wo über die Heiratsfähigkeit entscheidet. Es gibt offensichtliche Gründe wieso man nicht heiraten darf.
Kurz zusammengefasst:
Zu Jung!
Bereits verheiratet!
Besoffen oder sonst wie unzurechnungsfähig!
Bereits verwandt!
Nicht Bewusst das man gerade heiratet oder in der Lage zu bewerten was dies bedeutet!
UND DAS WARS.
Also mache ich mich nun auf die Suche nach einem(r) Standesbeamten(in) welche(r) nur diese Punkte betrachtet und daher auch gleichgeschlechtliche Paare verheiratet. Vielleicht kann ich auch einen Bürgermeister überzeugen seine Beamten(innen) anzuweisen das Geschlecht bei der Heirat außer Acht zu lassen. Dies wäre natürlich der Jackpot.
Mir ist klar dass dies ziemlich Schwierig wird.
Aber wer nicht sucht wird auch nicht finden.
Über Erfolge und Fortgang werde ich hier berichten.
Wenn du ein(e) Unterstützer(in) bist einfach Kontakt aufnehmen.
1 Kommentar:
Moin,
du darfst nicht in Gesetzen suchen, sondern musst erst die Definition von "Ehe" finden.
Z.B: "rechtlich anerkannte und geschützte Verbindung von Mann und Frau zu lebenslanger Lebensgemeinschaft."
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ehe.html
Daraus ergibt sich dann der Zwang zum Unterschied.
Ändert man die Definition, ändert man zwangsweise die Auslegung des Gesetzes. Ein Standesbeamter kann dir dies sicherlich näher erklären. Oder Du setzt dich mal mit Chris Michl vom IG CSD zusammen, der kann dir das bestimmt auch gut erklären.
Gruß Borys
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