Freitag, 5. August 2011

Zukünftige Verfassungsbeschwerde wegen Behindertendiskriminierung bei Stuttgart 21

Als Projektgegner würde ich es am liebsten sehen dass Stuttgart 21 noch heute eingestampft wird. Aber sollten wir es trotz allem nicht schaffen das Projekt zu stoppen. Also nach 10 bis 20 Jahren des Protests dieses Bauwerk in Stuttgart Wirklichkeit geworden sein. Kündige ich heute eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an und zwar mit der Begründung dass es allen Rollstuhlfahrer/innen nicht möglich sein wird den Bahnhof auf die gleiche Art zu benutzen wie ich es kann. Somit der Bau gegen die Behindertenrechtskonvention verstößt.

In der Klage werde ich Hauptsächlich nicht mit der nun aktuellen Situation des neuen Bahnhofs in Stuttgart argumentieren. Sondern mit der einfachen Tatsache, welche sich Problemlos beweisen lässt, dass beim heutigen Bahnhof die gesamte Situation um Klassen besser ist als mit dem Neubau von Stuttgart 21.

Mit der Gleichheit aller Menschen ist es nicht vereinbar dass eine Neubau für einen Teil der Bevölkerung Nachteile bringt. Die bisher nicht existieren.

Als vereinfachtes Beispiel folgende Überlegung: Ein Rathaus hat einen schiefe Ebene über die es Rollstuhlfahren/innen möglich ist das Rathaus aus eigener Kraft zu betreten. Der Bürgermeister muss das Rathaus, aus welchen Gründen auch immer, umbauen. Der Architekt verzichtet oder vergisst besagte schiefe Ebene. Diese Verschlechterung von Akzeptabel zu Unzumutbar widerspricht jedem Gleichheitsgedanken und somit dem Artikel 3 des Grundgesetzes.

Viele werden nun denken wenn dem so ist wieso nicht heute schon klagen. Ersten ist gegen die Planfeststellung des Bahnhofs bereit erfolglos geklagt worden. Auch könnte die Bahn ja wirklich noch ein Detail aus dem Hut zaubern welches Rollstuhlfahren/innen ermöglicht den Bahnhof genauso zu benutzen wie jemand mit zwei gesunden Beinen. Somit werde ich abwarten und hoffen dass ich nicht in diese Situation kommen mich wegen eines Bauwerkes ans Bundesverfassungsgericht zu wenden.


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